Die Adoption ist eine Entscheidung fürs Leben, da sollte man nichts überhasten.
Das Interesse an einer Adoption scheint in Tschechien hoch zu sein. Tschechien ist seit Juni 2000 Mitgliedsstaat des Haager Adoptionsübereinkommens. Durch das im Haager Adoptionsübereinkommen festgeschriebene Subsidiaritätsprinzip, also der Nachrangigkeit der Auslandsadoption gegenüber der Inlandsadoption, werden ins Ausland nur die Kinder vermittelt, die im Inland keine Chance auf eine Adoptivfamilie haben. Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat die Tschechische Republik am 8. September 2000 ihre Ratifikationsurkunde zum Europäischen Übereinkommen über die Adoption von Kindern (BGBl. Nr. 314/1980, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 154/2000) hinterlegt.
Das System der Adoption von Kindern wurde 2009 und 2010 in Tschechien geändert. Die Behörde wurde komplett umstrukturiert um eine gute und reibungslose Zusammenarbeit zu gewährleisten. Die Wartelisten sind nicht mehr so lang und die Adoption verlief auf internationaler Ebene sehr erfolgreich. Die internationale Adoption kommt nur bei minderjährigen Kindern in Frage, für die eine Ersatzfamilienbetreuung in der Tschechischen Republik nicht sichergestellt werden kann. Die Adoptionsvermittlungsstelle “Büro für internationalen Kinderrechtsschutz” ist in Brunn (Brno). Die Adoptionsvermittlungsstelle legt Wert auf Einvernehmlichkeit mit dem Jugendamt.
Man sollte sich früh informieren und beim Jugendamt auf die Liste setzen lassen. In Österreich ist ein Vorbereitungsseminar Pflicht, es wird meistens dann gemacht wenn viele Bewerberpaare in einem Land da sind. Die Seminare beinhalten alle Infos zu den verschiedenen Arten der Adoption (Inland, Ausland, usw), möglichen Schwierigkeiten, Verhaltensstörungen bei den Kindern, Umgang mit Herkunftsfamilie usw. Danach gibt ein Bericht von Jugendamt welche die Stabilität der Paarbeziehung der Eltern überprüft, welche Erziehungsvorstellungen sie haben, welche Erwartungen sie hegen, alle Fragen über psychischen Vorerkrankungen, bestehenden psychischen Erkrankungen, auch religiösen Anschauungen usw. Für das psychologische Gutachten müssen die Adoptivbewerber zu einem Psychologen, welcher mit dem Paar dann ein längeres Gespräch führt. Kurz gesagt wird im Laufe dieses Gespräches geprüft, ob Beide und als Paar, psychisch dazu in der Lage seid, einem fremden Kind gute Eltern zu sein. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen prüft hingegen das Jugendamt.
Danach muss man Bewerbungsunterlagen ausfüllen und Papiere (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Strafregisterauszug, Gesundheitszeugnis, Gehaltsnachweise, usw.) sammeln und übersetzen lassen, dazu gehören die Bewerbungsfragebogen aus Tschechien…
Wie funktioniert das neue Verfahren?
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