Gang zum Jugendamt – Erstgespräch – Termin für Hausbesuch
Informationsabend
Anmeldung durch Jugendamt zum Adoptivelternkurs
Danach viel unsere Entscheidung, ein Kind aus Tschechien zu adoptieren
Auslandsadoption -> Amt der Tiroler Landesregierung- Abteilung Jugendwohlfahrt
Unterlagen welche für die Anmeldung in Tschechien erforderlich sind:
- · Bewilligung des Antrages der Antragsteller
- · Geburtsurkunde der Antragsteller
- · Staatsbürgerschaft der Antragsteller
- · Auszug aus dem Strafregister der Antragsteller
- · Heiratsurkunde
- · Bericht über die Sozialuntersuchung ( Jugendamt )
- · Psychologisches Persönlichkeitsgutachten
- · Bericht über den Gesundheitszustand der Antragsteller
- · Beschäftigungsbestätigung
- · Bestätigung über das Einkommen der Antragsteller
- · Zustimmung zu Kontrollen des Kindes nach seiner Übernahme
- · Ausgefüllter Fragebogen
- · Fotodokumentation
Sämtliche Unterlagen müssen in die tschechische Sprache übersetzt und zum Teil notariell beglaubigt an die Tiroler Landesregierung übermittelt werden. Von dort werden die Unterlagen an die Tschechische Landesregierung weitergeleitet. Diese überprüft alle Angaben und entscheidet in der Folge, ob man in die Warteliste der Adoptiveltern aufgenommen wird.
Wir sind im August 2010 in die Warteliste aufgenommen worden.
Im Jänner 2011 wurde uns von der Tiroler Landesregierung mitgeteilt, dass ein Bub im Alter von 20 Monaten für uns ausgewählt wurde. Wir bekamen Fotos und Arztberichte über den Gesundheitszustand des Kindes. Wir hätten ein bis zwei Wochen Zeit gehabt, eine Entscheidung zu treffen, wir entschieden uns noch am selben Tag für das Kind. Normalerweise organisiert die Tiroler Landesregierung den Zeitpunkt der Abreise nach Tschechien.
Ich aber rief persönlich in der Tschechischen Landesregierung in Brünn an und teilte ihnen mit, dass wir uns für dieses Kind entschieden haben.
Die dafür zuständige Frau besprach sich mit der Psychologin und informierte uns, wann wir die Reise nach Tschechien antreten konnten. Sie gab uns noch die Adresse einer möglichen Unterkunft und die Telefonnummer einer Dolmetscherin. Es war uns auch mitgeteilt worden, dass wir für ca. zwei bis drei Wochen in Tschechien bleiben müssten.
Zehn Tage, nachdem wir die Mitteilung erhalten hatten, dass wir einen Buben bekommen, ging die Reise los. Im Gepäck hatten wir Kinderbekleidung, Windeln, Kinderwagen und natürlich einen Kindersitz fürs Auto. Allerdings hätten wir den Kinderwagen auch im Heim ausleihen und manches vor Ort kaufen können.
Zuerst fuhren wir nach Brünn in die Tschechische Landesregierung. Dort hatten wir ein Gespräch mit der Psychologin. Am nächsten Tag trafen wir uns mit der Psychologin und der Dolmetscherin und gingen mit ihnen ins Heim, indem der Bub untergebracht war.
Im Heim setzten wir uns dann mit der Heimleiterin, der Direktorin, der Ärztin, der Psychologin und der Dolmetscherin zusammen. Diese informierten uns über alles was das Kind betraf (Eltern, Geschwister, Krankheiten usw.).
Danach gingen wir in den Raum in dem sich der Bub mit anderen Kindern aufhielt. Die Sozialarbeiterin übergab ihn uns und zugleich beobachtete die Psychologin die erst Kontaktaufnahme. Das Kind war sofort sehr zutraulich und schenkte mir und meinem Mann gleich ein Lächeln. Es war für uns drei ein unbeschreiblicher Moment. Wir durften das Kind dann auch gleich beim Mittagessen helfen, ihn wickeln und ins Bett bringen. Man sagte uns noch wann das Kind voraussichtlich wieder aufwachen würde und zu dieser Zeit sollten wir wieder im Heim sein. Die Psychologin und Dolmetscherin waren ab diesem Zeitpunkt nicht mehr dabei. Am Nachmittag durften wir uns mit dem Kind alleine in einem separaten Raum aufhalten mit ihm spielen und uns miteinander vertraut werden. Zwei Tage nach dem ersten Kontakt durften wir das Kind mit in unsere Unterkunft nehmen, von da an lebt er nun bei uns.
Ab und zu mussten wir uns im Heim melden, damit sie sehen konnten wie es uns mit dem Kind ging. Nach einer Woche Aufenthalt kamen die Sozialarbeiterin vom Heim, die Psychologin, die Dolmetscherin sowie die Sozialarbeiterin der leiblichen Mutter zu uns. Sie schauten wie das neue Familienleben funktionierte, stellten Fragen bezüglich das Kind, wie er sich uns gegenüber verhalte, wie es mit dem Essen und Schlafen funktioniere usw… Im Anschluss wurde dann von der Psychologin entschieden, dass wir für das Kind den Pflegschaftsantrag am tschechischen Gericht einbringen dürfen. Diesen hatte Sie bereits mit und füllte ihn mit uns aus, nahm ihn mit nach Brünn und reichte ihn ein. Bis der Antrag bewilligt war und wir ihn in Brünn abholen konnten, dauerte es knapp eine Woche. Die Papiere (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaft, Pass,..) konnten wir im Heim abholen. Das war auch zugleich der letzte Besuch für das Kind in seinem bisherigen Zuhause. Wir bekamen auch noch Fotos von ihm (Babyfotos, Fotos von seinem ersten Geburtstag,...)
Wir wurden im Heim sehr nett und freundlich behandelt, bekamen alle Hilfe die wir brauchten. Das Heim war auch sehr sauber und ordentlich. Wir verabschiedeten uns, die Sozialarbeiterin gab dem Kind noch einen Kuss und das Leben im Heim war für ihn vorbei. Nach 15 Tagen Aufenthalt war es dann endlich soweit, wir konnten die Pflegschaftsbewilligung in Brünn abholen und anschließend die Heimreise antreten.
Die ersten Tage zu Hause
Das Kind kam von Anfang an in seinem neuen zu Hause sehr gut zurecht. Es war als wäre er immer schon bei uns gewesen. Er war von Anfang an sehr zutraulich, fröhlich und genoss unsere Aufmerksamkeit.
Behördengänge:
- · Gemeindeamt (Kind melden)
- · Ausländerbehörde- BH (Auslandsbescheinigung)
- · Finanzamt (Kinderbeihilfe)
- · Gebietskrankenkasse (Elterngeld und Mitversicherung)
- · Jugendamt
Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaft und Pflegschaftsbewilligung müssen übersetzt und beglaubigt werden, da diese teilweise von den Ämtern verlangt werden.
Nach ein, zwei und drei Monaten müssen Situationsberichte nach Tschechien geschickt werden. Wenn diese Berichte in Ordnung sind bekommt man von der Tschechischen Behörde die Erlaubnis, am Tschechischen Gericht den Antrag zur Adoption in Österreich zu stellen. Diesen Antrag bekommt man per Mail übermittelt, dieser muss dann nur noch unterschrieben und zur Tiroler Landesregierung gebracht werden, die ihn dann wieder nach Tschechien sendet.
Sobald man die Adoptionsbewilligung erhalten hat, kann man entweder mit Vertretung eines Anwaltes oder des Jugendamtes die Adoption am zuständigen Bezirksgerichte einreichen.
Nach erfolgter Adoption kann man dann an der Tiroler Landesregierung-Abteilung Staatsbürgerschaft die Staatsbürgerschaft für das Kind beantragen.
Eventuelle Namensänderungen erfolgen dann an der Bezirkshauptmannschaft.
Sollte man sich für eine zweite Adoption entscheiden, muss die Adoption des ersten Kindes in Österreich erfolgt sein und erst danach kann der Ablauf wie beschrieben von vorne beginnen.
Es ist ein langer und nicht immer ganz einfacher Weg, aber für mich und meinen Mann war es ein Weg, den wir immer wieder gehen würden.