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Adoption aus Tschechien

Wir können im Jahr 2011 über eine erfolgreiche Adoption eines knapp zweijährigen Kindes aus Tschechien berichten. (Familienbericht)

2011

Wir können im Herbst 2011 über eine weitere erfolgreiche Adoption eines knapp dreijährigen Jungen aus Tschechien berichten.

2012

Eine Familie kann im Frühling 2012 über eine erfolgreiche Adoption eines knapp sechzehn Monate alten Jungen aus Tschechien sich freuen.

2012

Eine Familie kann im Herbst 2012 über eine Adoption eines knapp zehn Monate alten Jungen aus Tschechien sich freuen.

Links

25. Juni 2012 1 25 /06 /Juni /2012 14:20

 

 Des-Dieux-Stefano-Arienti--1961-en-Italie-.JPG

 

 

Die Adoption ist eine Entscheidung fürs Leben, da sollte man nichts überhasten.

 

Das Interesse an einer Adoption scheint in Tschechien hoch zu sein. Tschechien ist seit Juni 2000 Mitgliedsstaat des Haager Adoptionsübereinkommens. Durch das im Haager Adoptionsübereinkommen festgeschriebene Subsidiaritätsprinzip, also der Nachrangigkeit der Auslandsadoption gegenüber der Inlandsadoption, werden ins Ausland nur die Kinder vermittelt, die im Inland keine Chance auf eine Adoptivfamilie haben. Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat die Tschechische Republik am 8. September 2000 ihre Ratifikationsurkunde zum Europäischen Übereinkommen über die Adoption von Kindern (BGBl. Nr. 314/1980, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 154/2000) hinterlegt.

 

Das System der Adoption von Kindern wurde 2009 und 2010 in Tschechien geändert. Die Behörde wurde komplett umstrukturiert um eine gute und reibungslose Zusammenarbeit zu gewährleisten. Die Wartelisten sind nicht mehr so lang und die Adoption verlief auf internationaler Ebene sehr erfolgreich. Die internationale Adoption kommt nur bei minderjährigen Kindern in Frage, für die eine Ersatzfamilienbetreuung in der Tschechischen Republik nicht sichergestellt werden kann. Die Adoptionsvermittlungsstelle “Büro für internationalen Kinderrechtsschutz” ist in Brunn (Brno). Die Adoptionsvermittlungsstelle legt Wert auf Einvernehmlichkeit mit dem Jugendamt.

 

Man sollte sich früh informieren und beim Jugendamt auf die Liste setzen lassen. In Österreich ist ein Vorbereitungsseminar Pflicht, es wird meistens dann gemacht wenn viele Bewerberpaare in einem Land da sind. Die Seminare beinhalten alle Infos zu den verschiedenen Arten der Adoption (Inland, Ausland, usw), möglichen Schwierigkeiten, Verhaltensstörungen bei den Kindern, Umgang mit Herkunftsfamilie usw. Danach gibt ein Bericht von Jugendamt welche die Stabilität der Paarbeziehung der Eltern überprüft, welche Erziehungsvorstellungen sie haben, welche Erwartungen sie hegen, alle Fragen über psychischen Vorerkrankungen, bestehenden psychischen Erkrankungen, auch religiösen Anschauungen usw. Für das psychologische Gutachten müssen die Adoptivbewerber zu einem Psychologen, welcher mit dem Paar dann ein längeres Gespräch führt. Kurz gesagt wird im Laufe dieses Gespräches geprüft, ob Beide und als Paar, psychisch dazu in der Lage seid, einem fremden Kind gute Eltern zu sein. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen prüft hingegen das Jugendamt.

 

Danach muss man Bewerbungsunterlagen ausfüllen und Papiere (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Strafregisterauszug, Gesundheitszeugnis, Gehaltsnachweise, usw.) sammeln und übersetzen lassen, dazu gehören die Bewerbungsfragebogen aus Tschechien…

 


Wie funktioniert das neue Verfahren?


bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail !


 

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25. Juni 2012 1 25 /06 /Juni /2012 12:50

 

Gang zum Jugendamt – Erstgespräch – Termin für Hausbesuch

Informationsabend


Anmeldung durch Jugendamt zum Adoptivelternkurs


Danach viel unsere Entscheidung, ein Kind aus Tschechien zu adoptieren

Auslandsadoption -> Amt der Tiroler Landesregierung- Abteilung Jugendwohlfahrt


Unterlagen welche für die Anmeldung in Tschechien erforderlich sind:

  • ·         Bewilligung des Antrages der Antragsteller
  • ·         Geburtsurkunde der Antragsteller
  • ·         Staatsbürgerschaft der Antragsteller
  • ·         Auszug aus dem Strafregister der Antragsteller
  • ·         Heiratsurkunde
  • ·         Bericht über die Sozialuntersuchung ( Jugendamt )
  • ·         Psychologisches Persönlichkeitsgutachten
  • ·         Bericht über den Gesundheitszustand der Antragsteller
  • ·         Beschäftigungsbestätigung
  • ·         Bestätigung über das Einkommen der Antragsteller
  • ·         Zustimmung zu Kontrollen des Kindes nach seiner Übernahme
  • ·         Ausgefüllter Fragebogen
  • ·         Fotodokumentation

Sämtliche Unterlagen müssen in die tschechische Sprache übersetzt und zum Teil notariell beglaubigt an die Tiroler Landesregierung übermittelt werden. Von dort werden die Unterlagen an die Tschechische Landesregierung weitergeleitet. Diese überprüft alle Angaben und entscheidet in der Folge, ob man in die Warteliste der Adoptiveltern aufgenommen wird.

 

Wir sind im August 2010 in die Warteliste aufgenommen worden.

 

Im Jänner 2011 wurde uns von der Tiroler Landesregierung mitgeteilt, dass ein Bub im Alter von 20 Monaten für uns ausgewählt wurde. Wir bekamen Fotos und Arztberichte über den Gesundheitszustand des Kindes. Wir hätten ein bis zwei Wochen Zeit gehabt, eine Entscheidung zu treffen, wir entschieden uns noch am selben Tag für das Kind. Normalerweise organisiert die Tiroler Landesregierung den Zeitpunkt der Abreise nach Tschechien.

Ich aber rief persönlich in der Tschechischen Landesregierung in Brünn an und teilte ihnen mit, dass wir uns für dieses Kind entschieden haben.

Die dafür zuständige Frau besprach sich mit der Psychologin und informierte uns, wann wir die Reise nach Tschechien antreten konnten. Sie gab uns noch die Adresse einer möglichen Unterkunft und die Telefonnummer einer Dolmetscherin. Es war uns auch mitgeteilt worden, dass wir für ca. zwei bis drei Wochen in Tschechien bleiben müssten.


Zehn Tage, nachdem wir die Mitteilung erhalten hatten, dass wir einen Buben bekommen, ging die Reise los. Im Gepäck hatten wir Kinderbekleidung, Windeln, Kinderwagen und natürlich einen Kindersitz fürs Auto. Allerdings hätten wir den Kinderwagen auch im Heim ausleihen und manches vor Ort kaufen können.


Zuerst fuhren wir nach Brünn in die Tschechische Landesregierung. Dort hatten wir ein Gespräch mit der Psychologin. Am nächsten Tag trafen wir uns mit der Psychologin und der Dolmetscherin und gingen mit ihnen ins Heim, indem der Bub untergebracht war.


Im Heim setzten wir uns dann mit der Heimleiterin, der Direktorin, der Ärztin, der Psychologin und der Dolmetscherin zusammen. Diese informierten uns über alles was das Kind betraf (Eltern, Geschwister, Krankheiten usw.).


Danach gingen wir in den Raum in dem sich der Bub mit anderen Kindern aufhielt. Die Sozialarbeiterin übergab ihn uns und zugleich beobachtete die Psychologin die erst Kontaktaufnahme. Das Kind war sofort sehr zutraulich und schenkte mir und meinem Mann gleich ein Lächeln. Es war für uns drei ein unbeschreiblicher Moment. Wir durften das Kind dann auch gleich beim Mittagessen helfen, ihn wickeln und ins Bett bringen. Man sagte uns noch wann das Kind voraussichtlich wieder aufwachen würde und zu dieser Zeit sollten wir wieder im Heim sein. Die Psychologin und Dolmetscherin waren ab diesem Zeitpunkt nicht mehr dabei. Am Nachmittag durften wir uns mit dem Kind alleine in einem separaten Raum aufhalten mit ihm spielen und uns miteinander vertraut werden. Zwei Tage nach dem ersten Kontakt durften wir das Kind mit in unsere Unterkunft nehmen, von da an lebt er nun bei uns.


Ab und zu mussten wir uns im Heim melden, damit sie sehen konnten wie es uns mit dem Kind ging. Nach einer Woche Aufenthalt kamen die Sozialarbeiterin vom Heim, die Psychologin, die Dolmetscherin sowie die Sozialarbeiterin der leiblichen Mutter zu uns. Sie schauten wie das neue Familienleben funktionierte, stellten Fragen bezüglich das Kind, wie er sich uns gegenüber verhalte, wie es mit dem Essen und Schlafen funktioniere usw… Im Anschluss wurde dann von der Psychologin entschieden, dass wir für das Kind den Pflegschaftsantrag am tschechischen Gericht einbringen dürfen. Diesen hatte Sie bereits mit und füllte ihn mit uns aus, nahm ihn mit nach Brünn und reichte ihn ein. Bis der Antrag bewilligt war und wir ihn in Brünn abholen konnten, dauerte es knapp eine Woche. Die Papiere (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaft, Pass,..) konnten wir im Heim abholen. Das war auch zugleich der letzte Besuch für das Kind in seinem bisherigen Zuhause. Wir bekamen auch noch Fotos von ihm (Babyfotos, Fotos von seinem ersten Geburtstag,...)


Wir wurden im Heim sehr nett und freundlich behandelt, bekamen alle Hilfe die wir brauchten. Das Heim war auch sehr sauber und ordentlich. Wir verabschiedeten uns, die Sozialarbeiterin gab dem Kind noch einen Kuss und das Leben im Heim war für ihn vorbei. Nach 15 Tagen Aufenthalt war es dann endlich soweit, wir konnten die Pflegschaftsbewilligung in Brünn abholen und anschließend die Heimreise antreten.

 

 

Die ersten Tage zu Hause

 

Das Kind kam von Anfang an in seinem neuen zu Hause sehr gut zurecht. Es war als wäre er immer schon bei uns gewesen. Er war von Anfang an sehr zutraulich, fröhlich und genoss unsere Aufmerksamkeit.


Behördengänge:

  • ·         Gemeindeamt  (Kind melden)
  • ·         Ausländerbehörde- BH (Auslandsbescheinigung)
  • ·         Finanzamt (Kinderbeihilfe)
  • ·         Gebietskrankenkasse (Elterngeld und Mitversicherung)
  • ·         Jugendamt

Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaft und Pflegschaftsbewilligung müssen übersetzt und beglaubigt werden, da diese teilweise von den Ämtern verlangt werden.


Nach ein, zwei und drei Monaten müssen Situationsberichte nach Tschechien geschickt werden. Wenn diese Berichte in Ordnung sind bekommt man von der Tschechischen Behörde die Erlaubnis, am Tschechischen Gericht den Antrag zur Adoption in Österreich zu stellen. Diesen Antrag bekommt man per Mail übermittelt, dieser muss dann nur noch unterschrieben und zur Tiroler Landesregierung gebracht werden, die ihn dann wieder nach Tschechien sendet.

Sobald man die Adoptionsbewilligung erhalten hat, kann man entweder mit Vertretung eines Anwaltes oder des Jugendamtes die Adoption am zuständigen Bezirksgerichte einreichen.

Nach erfolgter Adoption kann man dann an der Tiroler Landesregierung-Abteilung Staatsbürgerschaft die Staatsbürgerschaft für das Kind beantragen.


Eventuelle Namensänderungen erfolgen dann an der Bezirkshauptmannschaft.

Sollte man sich für eine zweite Adoption entscheiden, muss die Adoption des ersten Kindes in Österreich erfolgt sein und erst danach kann der Ablauf wie beschrieben von vorne beginnen.

 

Es ist ein langer und nicht immer ganz einfacher Weg, aber für mich und meinen Mann war es ein Weg, den wir immer wieder gehen würden.

 


  

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22. Mai 2012 2 22 /05 /Mai /2012 17:01

Ich habe einen sehr interessanten Artikel über die Kinderzentren in Radio Praz. Auf diese Weise können Sie einen Ausschnitt lesen :

 

Auf Tschechisch heißen sie Säuglingsinstitute: gemeint sind damit Kinderzentren für Kleinkinder bis zu drei Jahren, die aus verschiedenen Gründen in ihrer eigenen Familie nicht leben können. Bis Ende des Jahres 2013 sollen diese Kinderzentren nach Plänen des tschechischen Sozialministeriums abgeschafft werden.

 

In Tschechien gibt es 34 Kinderzentren, in denen im vergangenen Jahr über 2000 Kleinkinder untergebracht waren. Es handelt sich um Kinder, deren Eltern sich nicht um sie kümmern können oder wollen. Aus den Kinderzentren kehren sie etwa in der Hälfte der Fälle in ihre eigene Familie zurück, die anderen werden adoptiert, oder kommen – wenn die Adoption zum Beispiel aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist – in Pflegefamilien.

 

Herr Miloslav Macela, der Leiter der Abteilung für Familie und Sozialleistungen des Ministeriums für Arbeit und Soziales fügt hinzu: „45 Prozent der Kinder in Kinderzentren sind dort aus sozialen Gründen. Die erste Maßnahme, die wir realisieren müssen, ist daher, wesentlich intensiver mit der eigenen Familie des Kindes zusammenzuarbeiten. Und als zweite Lösung soll die Erziehung bei Pflegeeltern folgen.“

 

Zur Abschaffung der Kinderzentren ist die Tschechische Republik vom Kinderhilfswerk der Vereinen Nationen (Unicef) aufgefordert worden. Nach den Vorstellungen des Arbeits- und Sozialministers wolle Tschechien nach der Schließung dieser Zentren erreichen, dass bis zum Jahr 2016 alle Kinder zwischen drei und sieben Jahren nicht mehr in Heimen aufwachsen.

 

Besucher können den gesamten Artikel lesen, wenn Sie auf den Link „Weiter lesen“ klicken.

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1. Mai 2012 2 01 /05 /Mai /2012 15:52

 

 11. 4. 2012

Tschechische Bürgerinitiativen kämpfen für Abtreibungsverbot



Am 24. März zieht in der Prager Innenstadt ein gespenstischer Umzug die Blicke der Passanten auf sich. Rund 1.500 Demonstranten wollen erreichen, dass das seit 1957 in Tschechien geltende Abtreibungsgesetz abgeschafft wird, das bislang straffreien Schwangerschaftsabbruch erlaubt – Abtreibung soll verboten werden. „Unser Marsch soll darauf aufmerksam machen, dass das Abtreibungsgesetz allein in den vergangenen Jahren 25.000 Kinder das Leben gekostet hat, im Schnitt sterben jeden Tag 65 Ungeborene. Menschen sollen durch unsere Arbeit bemerken, dass sie eigentlich gar nicht mit so einem Gesetz einverstanden sind und sich mit uns für eine Veränderung einsetzen“, sagt Zdenka Rybová von der Bürgervereinigung „Hnutí pro život“ („Bewegung für das Leben“).

 

Der Aufruf an die Öffentlichkeit ist bereits die zwölfte Aktion dieser Art, die der Katholische Orden des Landes gemeinsam mit der Initiative veranstaltet. Neben Familien mit Kinderwägen und Senioren sind auch viele Jugendliche gekommen, einige schwenken die tschechische Nationalflagge, andere tragen Transparente mit der Aufschrift „Ein Kind bedeutet Hoffnung“ oder „Wähle für dein Kind nicht den Tod, sondern die Adoption“ vor sich her. Laut „Hnutí pro život“ treibt keine Frau freiwillig ab; sie sei stattdessen durch verschiedene Gründe zum Schwangerschaftsabbruch gezwungen. Angst vor der Reaktion des Partners, der Eltern oder vor einem Verlust des Arbeitsplatzes und einer unsicheren Zukunft brächten die werdenden Mütter dazu, einen Fötus töten zu lassen. Die Organisation, deren amerikanisches Pendant bereits in den sechziger Jahren erstmals zu einem Verbot der Abtreibung aufrief, warnt vor allem vor dem sogenannten „Post-Abortion-Syndrom“ (POS). Die Kombination von Schuldgefühlen, Schlafstörungen, Depression und Trauer nach dem Verlust des Babys könne die betroffenen Frauen bis in den Selbstmord treiben.

 

Artikel Von Lisa Böttinger Pragerzeitung.cz

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10. Februar 2012 5 10 /02 /Februar /2012 16:05

Kinderheim Liberec & Karlsbad (CZ)

staatliche Einrichtung/Behörde

Säuglingsstation und Kinderheim Liberec: bietet stationäre, medizinische, erziehende und rehabilitierende Pflege für Kinder, deren Entwicklung durch ein ungeeignetes Zuhause gefährdet ist, oder Kindern, denen aus sozialen Gründen keine entsprechende Pflege in der eigenen Familie garantiert werden kann. Es wird auch Kindern mit starken psychosomatischen Erkrankungen Pflege gewährt, und dies bis zu einem Alter von 5 Jahren

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9. Februar 2012 4 09 /02 /Februar /2012 16:19

Das allgemeine Klischee über Roma, wonach ihre familiären Bindungen besonders stark seien, trifft nicht überall zu: Viele Roma-Familien bringen einige ihrer Kinder in Kinderheimen und Erziehungsanstalten unter – wenn sie sich nicht um alle Kinder kümmern können oder die Kinder krank sind. Der Weg in ein normales Leben ist für diese Kinder sehr schwer. Emília Halušková hat es geschafft – dank der Unterstützung von Gadje, also Nicht-Roma. In einem Frauenhaus in Prag fand sie offene Ohren, helfende Hände und den Weg in ein neues Leben.

 

Lesen Sie unbedingt weiter!   n-ost

 

 

14.07.2009  Ein sehr interessanter Artikel  von  Daniela Capcarova, Prag

 

 

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2. März 2011 3 02 /03 /März /2011 16:38

Kinderadoption: 2009 war jede fünfte Adoption in Tschechien nicht erfolgreich

Das System der Adoption von Kindern soll in Tschechien geändert werden. Das sei die logische Konsequenz der Statistik, die vom Amt für internationalen Kinderrechtsschutz geführt werde, hieß es. Der Statistik zufolge haben tschechische Eltern im vergangenen Jahr aus Kinderheimen 500 Kinder adoptiert, in der gleichen Zeit aber ebenso 100 Kinder wieder an die Heime zurückgegeben. Erfolgreicher verliefen Adoptierungen auf internationaler Ebene. Innerhalb von zehn Jahren hat das Amt 323 ausländische Adoptivkinder an tschechische Eltern vermittelt. Nur in drei Fällen sei diese Adoptierung schief gelaufen, sagte der Direktor der Behörde, Zdeněk Kapitán, am Montag in Prag vor Journalisten.

 

Source: http://www.radio.cz/de/rubrik/nachrichten/nachrichten-2010-06-28

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27. Februar 2011 7 27 /02 /Februar /2011 19:06
Roma, eine ungeliebte Minderheit 2/3

 

 

 

Mit zwölf Millionen Menschen sind Sinti und Roma die mit Abstand größte Minderheit der EU. Das sind zwei Prozent der Gesamtbevölkerung. Eine vergessene Minderheit, gefangen in Armut und Arbeitslosigkeit. Nirgendwo ist die Not der Roma größer als in Mittel- und Osteuropa. Von Tschechien bis zur Slowakei das überall gleiche erschütternde Bild: Slums mit Elendshütten ohne Wasser und Strom, keine ärztliche Versorgung, 90 Prozent Arbeitslosigkeit bei Männern und Frauen, Kinder ohne Schulausbildung

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27. Februar 2011 7 27 /02 /Februar /2011 16:22

Zwei Stunden nach Geburt in Babyklappe abgelegt

In der Babyklappe des Universitätsklinikums im mährischen Olomouc / Olmütz ist am Montag ein neugeborenes Mädchen aufgefunden worden. Nach Einschätzung der Ärzte geschah dies nur zwei Stunden nach seiner Geburt. Das 2,5 Kilo wiegende Mädchen wurde ohne jegliche Dokumente oder Erkennungsmerkmale in die Babyklappe gelegt, was nach Meinung eines Krankenhaussprechers eine schnellere Adoption des Kindes ermöglichen könnte. Seit Sommer 2007 handelt es sich um das zweite Kind, das in Olomouc in dieser Einrichtung abgelegt wurde.

 

Nachrichten

17-03-2008 20:02 | Jitka Mládková

Source: http://www.radio.cz/de/rubrik/nachrichten/nachrichten-2008-03-17

 

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26. Februar 2011 6 26 /02 /Februar /2011 19:02
Roma, eine ungeliebte Minderheit 1/3

 

 

 

Mit zwölf Millionen Menschen sind Sinti und Roma die mit Abstand größte Minderheit der EU. Das sind zwei Prozent der Gesamtbevölkerung. Eine vergessene Minderheit, gefangen in Armut und Arbeitslosigkeit. Nirgendwo ist die Not der Roma größer als in Mittel- und Osteuropa. Von Tschechien bis zur Slowakei das überall gleiche erschütternde Bild: Slums mit Elendshütten ohne Wasser und Strom, keine ärztliche Versorgung, 90 Prozent Arbeitslosigkeit bei Männern und Frauen, Kinder ohne Schulausbildung

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